Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Tarif Ihrer Krankenkasse). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Ihrer PKV nicht immer erstattet werden.

 

Private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Ihrer PZV nicht oder nur teilweise erstattet werden.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlung durch den Heilpraktiker leider nicht.

 

Für Selbstzahler gelten folgende Honorarstaffelungen als Anhaltspunkt:

Erster Termin (inklusive: Erstanamnese, körperliche Untersuchung, Irisdiagnose, Urindiagnostik, Beratung, Therapiebesprechung bei einem kurzen Folgetermin (15 Min..), Erstellung eines ganzheitlichen Therapieplans): 140 € / Kinder bis 15 Jahre 90 €

 

Ab dem zweitem Termin gilt als Grundlage das Stundenhonorar von 90 €:
90
(ca. 60 Minuten)

45 (ca. 30 Minuten)

Sollten Termine kürzer oder länger ausfallen, werden die Behandlungsgebühren dementsprechend angepasst.

 

Bei Akut- oder Schmerzbehandlung gilt als Grundlage für die Behandlungsgebühr das Stundenhonorar von 90 €. Eingesetzte Medikamente werden extra abgerechnet.

 

Ohrakupunkturbehandlung als alleinige Leistung, z.B. als akute Schmerztherapie:

60 € beim ersten Behandlungstermin aufgrund des Anamnesegespräches

Die fortfolgenden Termin werden gemäß auf Basis de Stundenhonorars berechnet. Gerne können wir die Kosten vorab besprechen. Eine Behandlung dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten.

 

Kraniosakrale Osteopathie

Behandlungsgebühren basieren auf dem Stundenhonorar von 90 €.

Eine Behandlung dauert zwischen 45 und 60 Minuten.

 

Therapeutische Frauen-Massage

Die Behandlungsgebühr für eine Behandlung mit der Therapeutischen Frauen-Massage basiert auf dem Stundenhonorar von 90 €. Eine Behandlung dauert zwischen 35 und 60 Minuten.

Vorab ist eine kurzes Erstanamnesegespräch notwenig.

 

Bioresonanzmethode

Behandlungsgebühren pro Behandlung sind 60 €, zzgl. Erstanamnese. Die Dauer einer Behandlung mit der Bioresonanzmethode ist sehr unterschiedlich. Die Erfahrung hat gezeigt, das es sinnvoll ist, drei bis fünf Behandlungen einzuplanen. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 30 bis zu 60 Minuten.

 

Beratungspauschale für Darmaufbau nach Antibiose oder für eine Ausleitungskur

Bitte sprechen Sie mich darauf an.

 

Infusionsbehandlung:

Therapiekosten für eine Vitamin C-Infusion betragen 60 € zzgl. Ampullen oder Infusionsmischungen.

Therapiekosten für eine Drip Spa-Infunsion betragen 80€ zzgl. Ampullen oder Infusionsmischungen.

  • Vitamin C-Infusion: zwischen 15 € und 20 €
  • Infusionsmischung Beauty Drip: 30 €
  • Infusionsmischung Perfect Age: 70 €
  • Infusionsmischung Immun Drip: 40€
  • Infusionsmischung Power Drip: zwischen 10 € und 15 €
  • Infusionsmischung Relax Drip: 35 €
  • Infusionsmischung Detox Drip: 35 €

Bei reiner Drip Spa-Behandlung kommt vorab noch die Kosten für eine Kurzanamnese hinzu.

 

Raucherentwöhnung mit Ohrakupunktur und Bioresonanzmethode

180 € pauschal, drei Behandlungstermine

 

Narbenbehandlung

Behandlungsgebühren basieren auf dem Stundenhonorar von 90 € und werden nach der angefallenen Zeit abgerechnet. Zuzüglich der eingesetzten Medikamente.

 

Fußreflexzonentherapie, Breuss-Massage, Rücken-Massage

Behandlungsgebühren basieren auf dem Stundenhonorar von 90 €, genaue Preise auf Anfrage. Massagen dauern zwischen 30 und 60 Minuten.

 

Bei Absage eines Termins innerhalb von 24 Stunden vor Behandlung ist eine Ausfallgebühr von 40 € zu zahlen.

Das Honorar kann direkt nach der Behandlung in bar gegen Quittung berechnet werden. Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen können jederzeit erstellt werden.

 

Ich bin Gesundheitspartnerin der HUK-COBURG Versicherung.