Die Rechnungen werden nach den Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1986 und seither preislich nicht angepasst worden. Aus diesem Grund sind meine Preise teils höher als die Höchstsätze der Gebührenordnung.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auch Krankenkassen, die Heilpraktikerleistungen enthalten, nicht zwingend die vollen
Rechnungsbeträge zahlen. Die Restbeträge sind von Ihnen zu entrichten.
Ob Ihre Krankenkasse meine Behandlung übernimmt, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Kasse.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlung durch den Heilpraktiker leider nicht.
Erster Termin / Erstanamnese (inklusive: Erstanamnese, körperliche Untersuchung, Urindiagnostik, Beratung, Erstellung eines ganzheitlichen Therapieplans): 150 € / Kinder bis 15 Jahre 100 €
Ab dem zweitem Termin gilt als Grundlage das Stundenhonorar von
100 €:
100 € (ca. 60 Minuten)
50 € (ca. 30 Minuten)
Sollten Termine kürzer oder länger ausfallen, werden die Behandlungsgebühren dementsprechend angepasst.
Bei Akut- oder Schmerzbehandlung gilt als Grundlage für die Behandlungsgebühr das Stundenhonorar von 100 €. Materialkosten oder eingesetzte Medikamente werden extra abgerechnet.
Ohrakupunkturbehandlung als alleinige Leistung, z.B. als akute Schmerztherapie:
100 € beim ersten Behandlungstermin aufgrund des Anamnesegespräches
Die fortfolgenden Termin werden gemäß auf Basis de Stundenhonorars berechnet. Gerne können wir die Kosten vorab besprechen. Eine Behandlung dauert in
der Regel zwischen 30 und 45 Minuten.
Kraniosakrale Osteopathie
Die Behandlungsgebühr beträgt 100 € pro Termin.
Eine Behandlung dauert zwischen 50 und 60 Minuten.
Therapeutische Frauen-Massage
Die Behandlungsgebühr für eine Behandlung mit der Therapeutischen Frauen-Massage beträgt 100 € pro Termin. Eine Behandlung dauert zwischen 45 und 60 Minuten.
Vor der ersten Behandlung ist eine kurzes Erstanamnesegespräch von 30 Minuten notwenig, wofür 50 € beim
ersten Termin dazu kommen.
Bioresonanzmethode
Behandlungsgebühren pro Behandlung sind 80 €, zzgl. Erstanamnese. Die Dauer einer Behandlung mit der Bioresonanzmethode ist sehr unterschiedlich. Die Erfahrung hat gezeigt, das es sinnvoll ist, drei bis fünf Behandlungen einzuplanen. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 30 bis zu 60 Minuten.
Beratungspauschale für Darmaufbau nach Antibiose oder für eine Ausleitungskur
Bitte sprechen Sie mich darauf an.
Infusionsbehandlung:
Therapiekosten für eine Vitamin C-Infusion betragen 70 € zzgl. Ampullen oder Infusionsmischungen.
Therapiekosten für eine Drip Spa-Infusion betragen 100 € zzgl. Ampullen oder Infusionsmischungen.
Bei reiner Drip Spa-Behandlung kommt vorab noch die Kosten für eine Kurzanamnese hinzu.
Raucherentwöhnung mit Ohrakupunktur und Bioresonanzmethode
300 € pauschal, drei Behandlungstermine
Narbenbehandlung
Behandlungsgebühren basieren auf dem Stundenhonorar von 100 € und werden nach der angefallenen Zeit
abgerechnet. Zuzüglich der eingesetzten Medikamente.
Fußreflexzonentherapie, Breuss-Massage, Rücken-Massage
Behandlungsgebühren basieren auf dem Stundenhonorar von 100 €, genaue Preise auf Anfrage. Massagen dauern zwischen 30 und 60 Minuten.
Termine müssen 24h vorher schriftlich per Mail oder telefonisch abgesagt werden, ansonsten wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 € berechnet.
Zahlungsweise: Per Karte direkt nach der Behandlung oder per Rechnung.
Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Tarif Ihrer Krankenkasse). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Ihrer PKV nicht immer erstattet werden.
Private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Ihrer PZV nicht oder nur teilweise erstattet werden.
Ich bin Gesundheitspartnerin der HUK-COBURG Versicherung.